Beschluss des AG Leipzig vom 13.01.2010 (Az. 118 C 10105/09) 09/09/2010
Das AG Leipzig hat in einem Beschluss vom 13.01.2010 (AZ.: 118 C 10105/09) festgestellt, dass die Androhung eines Schufa-Eintrags rechtswidrig ist, wenn die zugrunde liegende Forderung offensichtlich nicht berechtigt ist.
Die Inhaberin einer Werbeagentur hatte sich gegen eine Forderung in Höhe von EUR 96,00 aus einem angeblich über „outlets.de“ abgeschlossenen Vertrag gewehrt. Bei „outlets.de“ handelt es sich um eine typische Abo-Falle. Nutzer, die ihre Daten in die vorgegebene Maske eingeben, erhalten anschließend Zahlungsaufforderungen mit der Behauptung, sie hätten einen 24-Monate laufenden Abo-Vertrag geschlossen. Hinweise darauf, dass durch die Eingabe der Kontaktdaten ein Vertrag zustandekommt, finden sich jedoch an einer Stelle auf Seite, an welcher der Kunde relevante Vertragsinformationen nicht erwartet.
Das AG Leipzig stellt mit erfreulicher Deutlichkeit fest, dass ein Vertrag durch die Eingabe der Kontaktdaten nicht geschlossen worden ist, da die Hinweise auf den Vertragsschluss vom Nutzer nicht wahrgenommen würden. Da dem Betreiber der Seite outlets.de eine Forderung daher nicht zustünde, sei auch die Drohung mit dem negativen Schufa-Eintrag rechtswidrig.

