Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) 18/08/2010
Der Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. Die derzeitige Regelung verstößt nach Meinung des Gerichts gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht, da die unverheirateten Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.

