Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07/ 1 BvR 2464/07) 18/08/2010

Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner gegenüber Ehepaaren bei der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig.

Homosexuelle Lebenspartner dürfen bei der Erbschaftssteuer nicht gegenüber Ehepaaren benachteiligt werden. Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht.

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