BVerfG (Urteil vom 09.02.2010) 02/03/2010
Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV) nicht verfassungsgemäß.
Das BVerfG hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dez. 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.
Bis zu einer Neuregelung können Hilfsbedürftigen in Deutschland ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.

