EuGH (Urteil vom 19.01.2010) 02/03/2010

Deutsche Kündigungsfristen verstoßen gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters

Die deutsche Regelung (§ 622 Abs.2 S.2 BGB), nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78 und ist vom nationalen Gericht auch in einem Rechtsstreit zwischen Privaten erforderlichenfalls unangewendet zu lassen.

 

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