Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04 2010 – L 6 AS 297/10 B 17/05/2010
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende keinen Anspruch auf Übernahme der Erstanschaffung für einen PC hat.
Hartz -IV-Empfänger können nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung wie die Mehrheit der Haushalte gestellt zu werden. Es kommt nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien.
Der Informationsbedarf könnte auch durch Radio und Fernsehen gedeckt werden.

