Beschluss des OLG Hamm vom 13.11.2009 (Az.: 3 Ss Owi 622/09) 20/05/2010
Das Bußgeld darf nicht ohne vorherige Anhörung verdoppelt werden.
Das Gericht darf in einem Bußgeldverfahren den Regelsatz des Bußgeldes, der mit dem Bußgeldbescheid verhängt wurde, nicht ohne jede Vorankündigung erhöhen. Wird dem Betroffenen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, stellt dies eine Verletzung rechtlichen Gehörs dar, die nach Einlegung eines Rechtsmittels eine Aufhebung des Urteils rechtfertigt.

