Urteil des BGH vom 10.11.2010 (Az:VIII ZR 306/09) 18/11/2010

Zur Mietminderung bei fehlender Verbindlichkeit der im Mietvertrag angegebenen Wohnungsgröße

Eine Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um mehr als 10 % kommt dann nicht in Betracht, wenn die Parteien im Vertrag deutlich bestimmt haben, dass die Angabe der Quadratmeterzahl nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes dienen soll.

« zurück