Urteil des BGH vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) 17/05/2010
Der Inhaber eines Internetanschlusses muss für ausreichende Sicherung seines WLAN-Anschlusses sorgen.
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.

