Urteil des EMRK vom 21.12.2010 (Az: 20578/07) 22/12/2010
Verwehrung des Umgangsrechtes gegenüber leiblichen Vater kann das Kindeswohlinteresse vernachlässigen
Die grundsätzliche Weigerung der deutschen Gerichte, einem Vater den Umgang mit seinen leiblichen Kindern zu gewähren, mit denen er nie zusammengelebt hat, stellt eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Auch der Wunsch des biologischen Vaters, eine familiäre Beziehung aufzubauen, fällt in den Geltungsberich von Art. 8, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, ihm nicht zuzuschreiben ist.

