Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht spielt im Wirtschaftsleben für Unternehmer, Führungskräfte sowie Arbeitnehmer eine zentrale Rolle. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt, die durch unzählige Einzellfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt werden. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere :
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Vertretung bei Kündigungen (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Änderungskündigung etc.)
- Beratung und Unterstützung bei Aufhebungsverhandlungen und Ausarbeitung von Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsverträgen
- Abmahnungen (Gestaltung und Überprüfung)
- Urlaubsrecht
- Mutterschutz- und Schwerbehindertenrecht
- Elternzeit/Elterngeld
- Arbeitszeit und Teilzeit nach Teilbefristungsgesetz
- Berufsausbildungsverhältnis
- Zeugnisgestaltung und Überprüfung
- Betriebsübergang
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Freistellung
- Wettbewerbsverbot
- Abfindung
- Probezeit
- Befristete Arbeitsverhältnisse
- Versetzung
- Weihnachtsgeld, Gratifikation, Zulagen
- Betriebsverfassungsgesetz




