Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht umfasst die Regelungen für Handelsbücher und Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen, aber auch für die — teils branchenunterschiedlichen — Handelsbräuche, hier insbesondere:

  • die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten

die besonderen Sorgfaltspflichten

  • die Abrechnung im Kontokorrent
  • das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht- und Befriedigungsrecht
  • Fragen des gutgläubigen Erwerbs von Eigentum
  • das Frachtgeschäft und damit auch das Transportrecht
  • die Besonderheiten zum Bürgschaftsrecht

Hinzu kommt das Handelsvertreterrecht, das die besonderen Beziehungen zwischen Handelsvertreter und dem Unternehmen regelt, dessen Produkte er als selbstständiger Kaufmann vertritt.

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts beraten wir sie bei

  • der Wahl der Rechtsform
  • dem Ablauf der Gründung und der Vertragsgestaltung
  • der Unternehmensplanung und der Organisation
  • den Haftungsfragen während der Gründungsphase

für Ihre zu gründende AG, GmbH, Genossenschaft, OHG, KG, GbR odere eine Mischform davon.