Miet-und Immobilienrecht

Im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht beraten und vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Bereichen:

  • Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen
  • Kündigungen
  • Räumungsklagen bzw. deren Abwehr
  • Mieterhöhungen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen aus Mietverhältnissen
  • Streitigkeiten bei Beendigung von Mietverhältnissen (z.B. Kautionsrückzahlung)
  • Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mietminderung

Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir sowohl Wohnungseigentümergesellschaften, Miteigentümer und Wohnungseigentümer außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Erwerb, Veräußerung und Entziehung von Wohnungseigentum
  • Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Bauliche Veränderungen
  • Gebrauchsregelungen
  • Kosten und Lasten des Wohnungseigentums

Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir unter anderem im

  • Grundstücksrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht