Miet-und Immobilienrecht
Im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht beraten und vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Bereichen:
- Entwurf und Überprüfung von Mietverträgen
- Kündigungen
- Räumungsklagen bzw. deren Abwehr
- Mieterhöhungen
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen aus Mietverhältnissen
- Streitigkeiten bei Beendigung von Mietverhältnissen (z.B. Kautionsrückzahlung)
- Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen
- Betriebskostenabrechnungen
- Mietminderung
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir sowohl Wohnungseigentümergesellschaften, Miteigentümer und Wohnungseigentümer außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen:
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
- Erwerb, Veräußerung und Entziehung von Wohnungseigentum
- Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Bauliche Veränderungen
- Gebrauchsregelungen
- Kosten und Lasten des Wohnungseigentums
Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir unter anderem im
- Grundstücksrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht




