Sozialrecht

Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger. Es regelt die breite Vorsorge für alle Bereiche des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfall. Ihm obliegt die gesamte Organisation des Gesundheitswesens.

Wir beraten und vertreten Sie nicht nur außergerichtlich, sondern vertreten Sie auch bei der Durchführung von Widerspruchsverfahren sowie bei Verfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.

Das Gebiet des Sozialrechts betrifft insbesondere:

  • gesetzliche Rentenversicherung (Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten, Rehabilitationsleistungen etc.)
  • gesetzliche Krankenversicherung (Überprüfung der Versicherungspflicht, Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, etc.)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (Überprüfung der Einstufung in Pflegestufen etc.)
  • gesetzliche Unfallversicherung (Verletztengeld, Verletztenrente, Berufskrankheit, etc.)
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitsförderungsrecht
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II)
  • soziales Entschädigungsrecht
  • Kindergeld/Elterngeld
  • Ausbildungsförderungsrecht